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Infomaterial für Ärztinnen und Ärzte

Kostenerstattung durch die Krankenkassen

Sie können Kostenerstattung für ernährungstherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen, wenn Sie ...

... sich eine ärztliche Indikationsbescheinigung ausstellen lassen (Formblatt: Zuweisung zur Ernährungstherapie)

... mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufnehmen,

... gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag Ihrer Beratungspraxis bei der Kasse einreichen,

... die Beratungsrechnung zusammen mit der ärztlichen Indikationsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse vorlegen.

 

Umfang der Kostenübernahme:

  • Für die Erstberatung werden je nach Kasse 35-60 € und für vier Folgeberatungen maximal 23-40 € erstattet.
  • Für Gruppentherapie werden max. € 22,50 pro Einheit erstattet.
  • Für Kurse: 75 € pro Kurs und maximal 2 Kurse pro Jahr
  • Zum Teil erstatten Krankenkassen auch bis zu 100% der Kosten.
  • Im Rahmen des Desease Management Programms (DMP) für Diabetes mellitus, werden für einen gewissen Beratungsumfang 100% der Kosten übernommen

Die AOK Baden-Württemberg und private Kassen erstatten im Moment noch keine Kosten für Ernährungsberatung!

 

Die für eine Kostenerstattung notwendigen Unterlagen können Sie hier abrufen und ausdrucken: