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Infomaterial für Ärztinnen und Ärzte

Honorare für Einzelberatungen

Beratung ohne ärztliche Indikation:
Bei Inanspruchnahme einer Ernährungsberatung ohne ärztliche Indikation, wird die Anzahl der Beratungseinheiten mit dem Ratsuchenden abgesprochen.

Das Honorar für eine 30-minütige Beratungseinheit beträgt € 37,-

Beratung mit "Empfehlung zur verhaltensbezogenen Primärprävention gem. § 20 Abs. 5 SGB V":
Bei Inanspruchnahme einer Ernährungsberatung mit ärztlicher Präventionsempfehlung, wird die Anzahl der Beratungseinheiten durchgeführt, die das von der Krankenkasse anerkannte Präventionskonzept vorsieht.

Das Honorar für eine 30-minütige Beratungseinheit beträgt € 37,-

Beratung mit "Ärztliche Zuweisung zur Ernährungstherapie nach § 43 Abs. 2 SGB V Rehabilitation":
Bei Inanspruchnahme einer Ernährungstherapie mit ärztlicher Indikation, wird die Anzahl der Beratungseinheiten entsprechend der Indikation und gegebenenfalls in Absprache mit dem behandelnden Arzt festgelegt. Sie erhalten auf Wunsch einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse.

Das Honorar für eine 30-minütige Beratungseinheit beträgt € 37,-

Die Kosten für Ernährungstherapie, können Sie sich anteilig von den meisten Krankenkasse rückerstatten lassen. Formulare und Anleitung hierzu finden Sie unter Kostenrückerstattung .

Terminabsage und Ausfallhonorar:
Einzelberatungstermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch per Email oder per SMS abgesagt werden.

Für kurzfristigere Absagen ohne wichtigen Grund oder bei Nicht-Absage wird Ihnen ein Ausfallhonorar von € 37,- in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten werden Ihnen nicht von der Krankenkasse rückerstattet.

Selbstverständlich kann in beiden Fällen ein Ausweichtermin vereinbart werden.


Weitere Leistungen:

  • Auswertung Ihres persönlichen "Ernährungsprotokolls" für (PDF-Datei, 124 KB): € 90,- inkl. schriftliche Analyse
  • Hausbesuche: € 0,58/km für An- und Rückfahrt* plus Beratungshonorar
  • Individuelles Einkaufstraining: € 0,58/km für An- und Rückfahrt* plus Beratungshonorar
  • Individuelle Ernährungsbegleitung: € 0,58/km für An- und Rückfahrt* plus Beratungshonorar

*€ 0,58/km gilt für eine Anfahrt bis maximal 20 km von Kressbronn entfernt. Bei längerer An- und Rückfahrt wird für die darüber hinaus gehende Strecke € 1,-/km berechnet